Stracke: Neues Gesetz gängelt Waldbesitzer

Der Allgäuer CSU-Bundestagsabgeordnete diskutiert mit Vertretern von Forstbetriebsgemeinschaften. Sein Fazit: Das neue Bundeswaldgesetz der Ampel sei gut gemeint, aber schlecht gemacht.

Memmingen/Unterallgäu - Welche bürokratischen Hürden schafft das neue Bundeswaldgesetz? Und was kommt auf Waldbesitzer zu mit der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten auf europäischer Ebene? Darüber diskutierte der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit Vertretern des AllgäuHolz Markenverbands und den Forstbetriebsgemeinschaften Marktoberdorf, Füssen und Memmingen sowie der Waldbesitzervereinigungen Kempten und Westallgäu. AllgäuHolz-Geschäftsführer Andreas Täger hatte sich zuvor mit einem Appell an Stracke gewandt: Waldbesitzer lehnen die geplante Neufassung des Bundeswaldgesetzes ab. Dem stimmt Stracke zu: „Seit Jahrzehnten stellen sich Waldbesitzer und Forstbetriebsgemeinschaften im Allgäu erfolgreich dem Thema Umbau zum klimastabilen Wald.“ Eine Fülle an kleinteiligen Vorgaben, wie sie die Neufassung des Bundeswaldgesetzes vorsieht, nehme ihnen die Spielräume, um passgenaue Lösungen zu finden. „Das ist eine unzumutbare Gängelung.“